
Bausparvertrag von Schwäbisch Hall
Bausparförderung sichern
Sowohl beim Sparen für die eigenen vier Wände als auch beim Finanzieren unterstützt der Staat mit der Bausparförderung. Bausparen wird bestenfalls dreifach staatlich gefördert 1: mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage und der Riester-Förderung.
Bestenfalls dreifach staatlich gefördert
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie1 gibt es für Einzahlungen in einen Bausparvertrag, wenn Sie Ihr Gespartes für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzen. Pro Bausparer sind das rund 45 Euro im Jahr. Die Wohnungsbauprämie kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren beantragt werden.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage1 wird auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Sie zusätzlich zum Arbeitslohn zum Beispiel in Ihren Bausparvertrag einzahlt. Dies können bis zu 40 Euro pro Monat sein. Zusätzlich sind noch bis zu 43 Euro staatliche Förderung pro Jahr und Arbeitnehmer möglich.
Riester-Förderung
Mit der Riester-Förderung für Wohn-Riester hat der Staat an diejenigen gedacht, die Wohneigentum erwerben, barrierefrei modernisieren oder umschulden möchten. Die Förderung gibt es unabhängig vom Einkommen. Junge Leute bis 25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich zur jährlichen Grundzulage1. Für eine Familie mit zwei Kindern, beide geboren nach 2007, können das zum Beispiel bis zu 950 Euro2 im Jahr sein.

Ob alleinstehend oder verheiratet, fast jeder kann die staatliche Bausparförderung nutzen, wie das Beispiel der Familie Meiser zeigt:
Die Meisers sind verheiratet und haben einen Sohn. Herr Meiser ist Angestellter und verdient im Jahr 52.000 Euro brutto. Die Meisers leisten monatlich neben den vermögenswirksamen Leistungen von 40 Euro, die Herr Meiser mit seinem Gehalt bekommt, auch eigene Einzahlungen von 86 Euro auf ihren Schwäbisch-Hall-Bausparvertrag im Tarif FuchsStart mit einer Bausparsumme von 18.000 Euro.
Sichern Sie sich Ihre Bausparförderung
Alle Informationen rund um staatliche Förderungen gibt es bei Ihrer Sparda-Bank vor Ort
Hinweise:
1 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Beiträge gerundet
2 Der Spargewinn setzt sich zusammen aus Guthabenzinsen, WoP, ASZ abzüglich Abschlussgebühr und Jahresentgelt. Inklusive zusätzlicher WoP und ASZ nach Zuteilung. Einzahlungen werden nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge mit WoP oder ASZ gefördert.