Fragen zur Baufinanzierung

Auf was muss ich bei der Teilungserklärung achten?

In der Teilungserklärung erklärt der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder das Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen verbunden wird.

Diese Aufteilung hat zur Folge, dass jede Eigentumswohnung beziehungsweise Gewerbeeinheit im Haus einzeln veräußert und belastet werden kann. Auch Sondernutzungsrechte können in der Teilungserklärung begründet werden.

Erhöht sich mit einem Modernisierungskredit meine Grundschuld?

Wenn Sie Ihre Modernisierungsmaßnahme mit einem SpardaPlanModernisieren finanzieren, wird keine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Ihre Grundschuld erhöht sich also nicht. Wenn Ihre Modernisierungsmaßnahme jedoch aufwändiger ist und Ihr Kredit deshalb über eine normale Baufinanzierung abgewickelt wird, erfolgt ein Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch. Gleichzeitig wird in diesem Fall aber auch der Wert Ihrer Immobilie gesteigert.

Gibt es günstige Fördermöglichkeiten für bestimmte Maßnahmen?

Je nach Vorhaben prüfen wir immer individuell, welche Fördermöglichkeiten für Sie zur Verfügung stehen. So bieten wir Ihnen bei der Sparda-Bank den SpardaPlanModernisieren, die Baufinanzierung und Bausparprodukte. Daneben gibt es spezielle KfW-Kredite, an die jedoch bestimmte Vorgaben geknüpft sind. Diese prüfen wir gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Verändern sich die Kreditkonditionen, wenn ich Energiemaßnahmen umsetze?

Bei einem normalen Baukredit haben Energiesparmaßnahmen keinen Einfluss auf die Konditionen. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass Sie in diesem Fall auf spezielle KfW-Förderungen Anspruch haben. Dies prüfen wir gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Was muss die Baubeschreibung enthalten?

Die Baubeschreibung, die fachlich auch Leistungsbeschreibung genannt wird, definiert welche Leistung der Bauträger zu welchem Pauschalpreis, vertraglich zugesichert, an Sie zu übergeben hat. Durch die Baubeschreibung wird die Leistungspflicht des Bauunternehmers im Einzelnen geregelt. Sie sollte auf Vollständigkeit, Begriffswahl und Inhalte überprüft werden.

Folgende Angaben sollten jedoch in jedem Fall in der Baubeschreibung enthalten sein:

  • Art und Zweck der Bauleistung
  • Nutzung und Funktion
  • Gesamtumfang
  • Hersteller und Subunternehmen, Produkte und Preise
  • Grundwasserverhältnisse, Gewässer und Schutzzonen
  • Absicherung der Baustelle
  • Vorarbeiten
  • Bauablauf
  • bauliche Vorgaben
  • besondere Erfordernisse
  • konstruktiver Aufbau, Dämmung etc.
  • bauphysikalische und statische Berechnungen
  • Ausstattung (Haustechnik etc.)
  • Bauablaufpläne, Lagepläne und Konstruktionspläne
Welche Rolle spielt die Lage der Immobilie?

Auf der Suche nach einem Eigenheim oder einer Mietwohnung genügt meistens der Blick auf die Stadtkarte und ein Besuch vor Ort, um einschätzen zu können, ob man in der neuen Bleibe auch wirklich wohnen möchte. Investoren und Immobilien-Experten greifen vor allem (aber nicht nur) auf objektive Kriterien zurück – und das aus gutem Grund. Der Standort hat großen Einfluss auf die Wertsteigerung einer Immobilie und somit auch auf den wirtschaftlichen Erfolg für Eigentümer und Immobilieninvestor. Sinn und Zweck der Immobilie sollten demnach unbedingt dem Standort entsprechen.

Wo kann ich zukünftige Bebauungspläne einsehen?

Das Finden eines freien Grundstücks ist mittlerweile schwierig genug, was noch zusätzlich dadurch erschwert wird, dass viele Kommunen Bauland nur noch Bauträgern oder Investoren überlassen. Bleibt der direkte Kauf von Privatbesitzern, aber auch hier ist das Angebot an unbebauten Grundstücken gerade in nachgefragten Gegenden sehr begrenzt. Grund genug, sich bei einem vermeintlich tollen Grundstück schnell zum Kauf zu entscheiden, doch das kann einige Risiken mit sich bringen.

In jedem Fall sollte der erste Weg zum zuständigen Bauamt führen. Dort kann man in Erfahrung bringen, was auf dem Grundstück baurechtlich erlaubt ist und vor allem, was nicht. Hat man bereits eine oder mehrere Gegenden ins Auge gefasst, kann es nicht schaden, sich die Pläne bereits im Voraus zu besorgen.

Aus den Regelungen im Bebauungsplan lassen sich alle für den Hausbau wichtigen Informationen herauslesen, wie z.B. Art der Bebauung, Größe, Höhe und maximal bebaubare Fläche, Abstandsflächen zum Nachbarn und Baufenster, bis hin zur Firstrichtung und Traufhöhe des neuen Hauses. Teilweise regelt der Bebauungsplan auch, wie Zäune auszusehen haben, gelegentlich wird er durch eine Gestaltungssatzung ergänzt, die unter Umständen sogar Dachfarben oder ähnliches festlegt.