
Fragen zu Bausparen
Der Staat fördert die vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9,00 % der VL. Die Förderung ist allerdings nur bei bestimmten Anlageformen möglich.
Dabei nimmt der Bausparvertrag eine besondere Rolle ein, da er die einzige staatlich geförderte risikolose Anlageform ist.
Erhält der Bausparer die volle VL in Höhe von 470 Euro pro Jahr (Verheiratete 2 x 470 Euro), so legt der Staat also noch einmal 43 Euro (bzw. 86 Euro bei Verheirateten) dazu. Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderung ist, dass der Sparer/die Sparerin eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Das Besondere am Bauspardarlehen sind die günstigen und festen Zinssätze. Sie können also schon bei Vertragsabschluss auf den Cent genau kalkulieren. Das Bauspardarlehen ergibt sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Guthaben. Dieses Darlehen beträgt je nach Tarifvariante zwischen ca. 50,00 % bis 70,00 % der gesamten Bausparsumme.
Es wird in festen monatlichen Beträgen zurückgezahlt, wobei Sonderzahlungen oder eine ganzheitliche Tilgung ebenfalls möglich sind. Das Darlehen darf nur wohnwirtschaftlich verwendet werden. Dies umfasst aber weit mehr als nur den Hausbau oder die Renovierung.
Bausparen ist eine spezielle Form des Sparens mit Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen zur Finanzierung des Erwerbs, des Baus, der Renovierung oder der Modernisierung von Wohneigentum. Bausparen wird vom Staat gleich zweifach gefördert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auf seine eigenen Einzahlungen die Wohnungsbauprämie (WoP) und auf die vermögenswirksamen Leistungen (VL) die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) erhalten.
Die Bausparidee basiert auf der Erkenntnis, dass zur Finanzierung von Eigenheimen die vorhandenen Mittel des Bauherrn im Allgemeinen nicht ausreichen. Der Bausparvertrag bietet hierzu die Lösung. In der Gemeinschaft mit anderen Bausparern bespart der/die Vertragsinhaber/in zunächst seinen Bausparvertrag. Ist ein bestimmtes Mindestguthaben vorhanden und sind weitere Voraussetzungen erfüllt, erhält der/dir Bausparer/in mit der Zuteilung des Vertrags das angesparte Bausparguthaben inkl. Zinsen und Prämien sowie das zinsgünstige und zinsfeste Bauspardarlehen.
Der Bausparvertrag stellt einen wichtigen Bestandteil der Wohnbaufinanzierung dar. Außerdem wird Bausparen vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage auf VL (Vermögenswirksame Leistungen)-Einzahlungen und der Wohnungsbauprämie gleich zweifach gefördert.
Ein Bausparvertrag ist damit eine sichere und attraktive Geldanlageform. Einer der großen Vorteile des Bausparens ist der Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen. Bei der kundenstärksten Bausparkasse Deutschlands, der Bausparkasse Schwäbisch Hall, halten rund 6 Millionen Kunden insgesamt über 7 Millionen Bausparverträge.
Die Bewertungszahl legt fest, in welcher Reihenfolge die Sparer ihre Bausparmittel ausgezahlt bekommen.
Sie errechnet sich aus:
- den Zinsen, die Sie für Ihre Einzahlungen bekommen haben,
- der Bausparsumme, auf die Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben,
- dem gewählten Bewertungszahlfaktor sowie
- eventuell dem Leistungsfaktor
Jeder Bausparer kann seine Bewertungszahl selbst beeinflussen, indem er z.B. am Anfang jeden Monats einzahlt.
Denn durch die taggenaue Verzinsung, die Schwäbisch Hall bietet, wächst die Bewertungszahl bei regelmäßigem Sparen schneller, als wenn Sie erst am Jahresende einen größeren Betrag einzahlen. Ihre bereits erreichte Bewertungszahl wird Ihnen im Jahreskontoauszug bekanntgegeben. Die Mindestbewertungszahl legt fest, ab welcher Bewertungszahl Sie Ihr Darlehen zugeteilt bekommen.
Einzahlungen über das Mindestsparguthaben (40 % bzw. 50 % der Bausparsumme) hinaus werden durch einen Leistungsfaktor besonders belohnt. Dieser bewirkt ein schnelleres Anwachsen der Bewertungszahl und damit in der Regel eine Verkürzung der Sparzeit bis zur Zuteilung.
Die Abkürzung VL steht für vermögenswirksame Leistungen.
Diese wurden 1961 mit dem Grundgedanken ins Leben gerufen, die Arbeitnehmer durch Leistungen der Arbeitgeber und des Staates am Wachstum des Volksvermögens teilhaben zu lassen. Heute werden pro Jahr 470 Euro für Alleinstehende (Verheiratete 2 x 470 Euro) vermögenswirksame Leistungen mit 9,00 % Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. VL können vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und sind in der Regel tarifvertraglich festgelegt. Die VL müssen durch den Arbeitgeber auf einem bestimmten Konto angelegt werden.
Das VL-Bausparkonto ist eine gängige und risikolose Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. Nicht alle Arbeitgeber bezahlen die VL in voller Höhe von monatlich 40 Euro. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Teilbetrag, zum Beispiel 27 Euro, besteht jedoch die Möglichkeit, die Differenz zum vollen Betrag aus der eigenen Tasche aufzufüllen, um dennoch die volle Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 43 Euro vom Staat zu bekommen.
Die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung von VL-Anlagen betragen für Alleinstehende 17.900 Euro und für Verheiratete 35.800 Euro. Ausschlaggebend ist das zu versteuernde Einkommen.
Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen auf Bausparverträgen wird für maximal 470 Euro jährlich mit 9,00 % Arbeitnehmersparzulage gefördert.
Mit der WoP (Wohnungsbauprämie) „belohnt“ der Staat eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag.
Die Förderung beträgt für Ledige:
- 8,80 % auf jährliche Einzahlungen von maximal 512 Euro
- somit 45 Euro pro Jahr vom Staat geschenkt
Die Förderung beträgt für Verheiratete:
- 8,80 % auf jährliche Einzahlungen von maximal 1.024 Euro
- somit 90 Euro pro Jahr vom Staat geschenkt
Bedingungen für die Gewährung der Prämie
- der Bausparer muss in der Bundesrepublik unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein
- das jährlich zu versteuernde Einkommen darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten
Die Wohnungsbauprämie wird auf Antrag des Prämienberechtigten nach Ablauf des Sparjahres von der Bausparkasse ermittelt, im Konto des Bausparers gesondert vermerkt und in der Regel bei Zuteilung oder Ablauf der Bindungsfrist dem Bausparkonto gutgeschrieben. Die Wohnungsbauprämie muss mit einem speziellen Formular beantragt werden, das Ihnen am Jahresanfang zusammen mit dem Kontoauszug automatisch zugeschickt wird. Der ausgefüllte Antrag kann über die Bank oder direkt an die Bausparkassen eingereicht werden.
Zu den begünstigten Zahlungen zählen neben den eigenen Einzahlungen auch Guthabenzinsen sowie vermögenswirksame Leistungen, für die kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.
Wichtig: Die Bausparzinsen müssen aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung gesondert mit angegeben werden.
Der Begriff „Zuteilung“ bedeutet, dass Ihr Bausparvertrag alle Voraussetzungen erfüllt, die für die Auszahlung Ihres Guthabens und die Beantragung des Bauspardarlehens notwendig sind. Voraussetzungen für die Zuteilung:
- Erreichen des Mindestsparguthabens an einem der 12 Bewertungsstichtage.
- Erreichen der für die Zuteilung erforderlichen Bewertungszahl, wenigstens in Höhe der Mindestbewertungszahl.
- Erklärung des Bausparers, dass er die Zuteilung annimmt.
Alle Bausparverträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden nach der Höhe der Bewertungszahlen geordnet. Im Rahmen der verfügbaren Zuteilungsmittel werden dann die Bausparverträge von der höchsten Bewertungszahl abwärts zugeteilt, bis die vorhandenen Mittel aufgebraucht sind. Der letzte zugeteilte Vertrag hat die sogenannte „erforderliche Bewertungszahl“, die Zielbewertungszahl. Bei der Zuteilung sind alle Bausparkassen streng an ihre Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gebunden.
Außerhalb dieser Reihenfolge dürfen keine Verträge zugeteilt werden. Die bedingungsgemäße Zuteilung wird durch einen vom Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) bestellten Vertrauensmann überwacht.
Natürlich werden Ihre Bausparmittel nur ausgezahlt, wenn Sie sie zu diesem Zeitpunkt auch haben wollen. Falls Sie das Geld gerade nicht brauchen, lassen Sie Ihren Vertrag einfach wie bisher weiterlaufen, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen. Oder Sie können Ihren Vertrag aufstocken, so dass Sie später mehr Geld zur Verfügung haben.