Gemeinsam mehr – die Genossenschaft

Kann ich die Mitgliedschaft wieder kündigen?

Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit wieder kündigen.

Ihre Genossenschaftsanteile bekommen Sie nach der Vertreterversammlung im Jahr nach Ihrer Kündigung – wie in der Satzung beschrieben – vollständig wieder ausgezahlt, wenn Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt haben.

Muss jeder Mitglied werden und den Genossenschaftsanteil zahlen?

Die Sparda-Banken sind aus ihrer Tradition heraus Eisenbahnerbanken – gegründet von Eisenbahnern für Eisenbahner. Die Gründer haben sich damals in ihrer Satzung darauf verständigt, dass Kredite nur an Mitglieder der Genossenschaft vergeben werden dürfen. Nicht nur eine Baufinanzierung, sondern auch ein Girokonto fällt unter diese Regelung, wenn es möglich ist, das Konto zu überziehen. Jeder Cent unter 0 ist streng genommen ein Kredit.

Heute hat diese Regelung noch in einigen Sparda-Banken Bestand, andere verzichten mittlerweile auf diese Koppelung.

Wann und wie oft zahle ich den Genossenschaftsanteil?

Wenn Sie der Genossenschaft beitreten, kaufen Sie mindestens einen Genossenschaftsanteil. Einmalig. Denn mit diesem einen Anteil sind Sie bereits Mitglied Ihrer Sparda-Bank. Bei einigen Sparda-Banken können Sie darüber hinaus bis zu 98 weitere Anteile zeichnen. Das ist aber kein Muss. Und sollten Sie einmal Ihre Sparda-Bank verlassen wollen, können Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen und erhalten Ihre/n Genossenschaftsanteil/e – wie in der Satzung beschrieben – wieder ausbezahlt.

Was passiert mit meinen Genossenschaftsanteilen?

Sie erhalten eine jährliche Dividende. Die Höhe variiert je nach Sparda-Bank, bei der Sie Kunde sind. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, erhalten Sie alle Ihre gezeichneten Genossenschaftsanteile – wie in der Satzung beschrieben – wieder ausbezahlt.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied einer Sparda-Bank?

Als Mitglied gibt es für Sie viele Vorteile:

  • Sie bekommen eine attraktive Dividende für Ihre Genossenschaftsanteile
  • Über die Vertreterversammlung können Sie mitbestimmen – Sie sind quasi Miteigentümer Ihrer Bank
  • Je nach Sparda-Bank können Sie vergünstigt einkaufen – bei regionalen Partnern in den Bereichen Reise, Erholung, Geschenke, Lifestyle, Genuss und Essen
  • Ihre Sparda-Bank engagiert sich regional für kulturelle und soziale Projekte
Wer kann Mitglied einer Sparda-Bank werden?

Wenn Sie Teil unserer starken Gemeinschaft werden möchten, können Sie Mitglied werden. Voraussetzung: Sie sollten Lohn (auch Lohnersatzleistungen), Gehalt oder Rente bekommen.

Wie hoch ist mein Genossenschaftsanteil?

Alle 11 regionalen Sparda-Banken sind selbstständige Genossenschaftsbanken. Und bei allen Sparda-Banken beträgt die Höhe eines einzelnen Anteils 52 Euro. Je nach Region können Sie bis zu 99 Anteile zeichnen.